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Eine Erstberatung ist ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt, aus welchem kein Auftrag für eine weitergehende Tätigkeit folgt. Hier geht es ausschließlich darum, eine erste Einschätzung zu erhalten, wohin ein juristisches Problem führen kann.

Eine Erstberatung kann oft eine Entscheidungshilfe sein, wenn man als juristischer Laie vor der Frage steht, ob es sich lohnt, einen Anspruch zu verfolgen oder nicht oder ob man überhaupt einen Anspruch hat. Auch, wenn man selbst in Anspruch genommen wird, ist es wichtig zu wissen, ob der Gegner seinen Anspruch erfolgreich durchsetzen können wird - oder nicht.

In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine Erstberatung. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist es für Viele sinnvoll zu wissen, dass die Kosten einer Erstberatung nach dem Gesetz für Verbraucher auf EUR 190,- nebst MwSt. begrenzt sind. Allerdings kann durch schriftliche Vereinbarung auch ein höheres Honorar ausgehandelt werden.

Fragen Sie am besten bei der ersten Kontaktaufnahme, wieviel eine Erstberatung kostet. Je nach Länge eines Beratungsgesprächs können die Kosten variieren. Bei finanziell schlecht aufgestellten Mandanten versuche ich deren wirtschaftiche Situation zu berücksichtigen, arbeite jedoch nicht kostenfrei.

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