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Die wichtigste Mietsache ist wohl die Wohnung. Wohnen ist ein Grundrecht und das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter durch eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen geprägt, welche im Laufe der Jahre durch zahlreiche Entscheidungen der Rechtsprechung ausgelegt und weiterentwickelt wurden. Vielen Menschen fällt es schwer, dabei den Überblick zu behalten, so dass im Falle einer Auseinandersetzung zwischen den Parteien des Mietvertrages ein kompetenter Beistand erforderlich sein kann.

Bereits der Abschluss eines Mietvertrages kann beim Mieter zu Beratungsbedarf führen, um unverständliche Klauseln oder das sog. Kleingedruckte auch im Hinbick auf die sich fortlaufend änderne Rechtsprechung besser verstehen zu können. Auch kann es schon bei der Wohnungsübergabe wichtig sein, auf bestimmte Punkte zu achten, um im Falle eines Auszuges möglichst wenig Probleme mit dem Vermieter zu bekommen, beispielsweise bei der Frage, ob eine Endrenovierung durch den Mieter durchzuführen ist oder nicht.

Auch die Beendigung des Mietverhältnisses kann kompliziert sein. Ist eine fristlose Kündigung wirksam? Was ist eine fristgemäße Kündigung wegen erheblicher schuldhafter Pflichtverletzung? Was ist, wenn ich keine oder nicht die volle Miete zahle? Wie komme ich aus einem langfristig laufenden Vertrag kurzfristig heraus?

Sollten Mängel auftreten, hat der Mieter bestimmte Formalia zu beachten, um sich keine Rechte abzuschneiden. Auch hat der Mieter nicht bei allen Mängeln einen Anspruch gegenüber dem Vermieter auf deren Beseitigung. Sollte er jedoch einen Anspruch haben, so kommt in der Regel auch eine Mietminderung in Betracht, bei der es sehr wichtig ist, die Minderungsquote möglichst genau zu bestimmen.

Auch im Hinblick auf die Höhe der Miete können Fragen auftreten. Das Gesetz kennt neben der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietenspiegel) auch die Möglichkeit einer Staffelmiete oder einer Indexmiete. Aber auch die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen kann zu einer Umlage von Kosten auf die Mieter führen, was mit einer dauerhaften Mieterhöhung einhergehen kann. Bei einer gerichtlichen Inanspruchnahme auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete führe ich auch gerne Hausbesuche durch, solange die Wohnung in Eimsbüttel liegt, um die örtlichen Gegebenheiten mit eigenen Augen zu sehen und somit besser einschätzen zu können, inwieweit der Vermieter Chancen hat, mit seinem Begehr durchzudringen.

Schließlich können Betriebs- und Heizkostenabrechnungen immer wieder zu Ärger zwischen Mietern und Vermietern führen. Was darf umgelegt werden? Wie ist der Abrechnungsschlüssel und warum steigen einzelne Positionen gegenüber dem Vorjahr? Sollte ich eine Belegeinsicht machen?

Was machen wir bei Lärm, Baulärm oder Lärm von anderen Mietern im Hause?

In all diesen Fragen kann anwaltlicher Rat sehr wichtig sein. In Mietsachen tritt auch eine Rechtsschutzversicherung ein, jedenfalls dann, wenn die Wartefrist abgelaufen ist, ein Versicherungsfall vorliegt und man Mietrecht im Versicherungsvertrag mit abgeschlossen hat. Die Rechtsschutzversicherungen der Mietervereine treten allerdings nur bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern ein, also nicht beim Streit mit dem Nachbarn oder dem Makler, und in der Regel auch nur ab dem Zeitpunkt, ab welchem der Streit vor Gericht ausgetragen wird.

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