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Sie haben eine Vorladung zu einer Vernehmung als Beschuldigter erhalten und fühlen sich verunsichert, ob Sie dieser folgen sollen? Eines vorweg: Bevor Sie einer solchen Vorladung folgen, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen. Denn oft ist es so, dass man zur Polizei geht, sich bereits zum Tatvorwurf einlässt und sich erst danach zu einem Rechtsanwalt begibt. Dabei kann viel Schaden abgewendet werden, wenn man sich sofort eines anwaltlichen Beistands bedient.

Da man in den allermeisten Fällen überhaupt nicht weiß, welche Beweismittel die Ermittlungsbehörden gegen einen in der Hand haben, macht es auf jeden Fall Sinn, über einen Anwalt zunächst Akteneinsicht nehmen zu lassen. Nachdem diese gewährt wurde, kann man in der Regel einschätzen, ob es Sinn macht, eine Aussage zu machen oder weiter von seinem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen. Eine wohl formulierte Einlassung nach Kenntnis des Akteninhalts kann in vielen Fällen dazu führen, dass ein Strafverfahren bereits im Ermittlungsstadium eingestellt wird.

Aber auch, wenn der Fall vor Gericht verhandelt wird, ist ein Beistand durch einen Strafverteidiger oft unerlässlich. Denn gerade, wenn man sich noch nie vor Gericht verantworten musste, kennt man oft den Ablauf eines Verhandlungstermins nicht und fühlt sich unsicher. Auch kann man mit vollständiger Aktenkenntnis, welche ausschließlich durch einen Rechtsanwalt erlangt werden kann, viel besser entscheiden, ob man vor Gericht eine Aussage machen soll oder lieber nicht.

Im Falle eines Freispruchs trägt die Staatskasse die Kosten der Verteidigung. Leider ist dies nur möglich, wenn der Fall auch vor Gericht verhandelt wurde. Hat der Anwalt es geschafft, dass das Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, so bleibt der Beschuldigte oft auf den Kosten sitzen. Denn auch die Rechtsschutzversicherungen tragen nicht in allen Fällen die Kosten. Trotzdem sollte man dabei nicht an der falschen Stelle sparen und darauf hoffen, dass sich die Angelegenheit von alleine klären werde. Denn oftmals ist es dann doch notwendig, einen Rechtsanwalt einzuschalten und der Schaden, der durch eine zu spät eingeschaltene Verteidigung angerichtet wurde, irreparabel.

Lassen Sie sich deshalb am besten so früh wie möglich beraten, um zu sehen, ob eine Verteidigung sinnvoll ist oder nicht.

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